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Unter falscher Flagge: Der Europarat startet einen Angriff auf Eltern, Kinder, Ärzte und Therapeuten.

Der Europarat segelt unter falscher Flagge: Am 30. Januar hat seine Parlamentarische Versammlung einen neuen Beschluss verabschiedet: Mit diesem sollen europäische Länder aufgefordert werden, „Gesetze zum Verbot von Konversionspraktiken zu verabschieden.“ Dazu sollen „strafrechtliche Sanktionen“ eingeführt und „Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren eingerichtet“ werden, heißt es auf der Homepage des Rates (Council of Europe, www. coe.int) 1

Aber langsam, denn hier werden sich dem Leser vermutlich gleich zwei Fragen stellen: Erstens, was genau ist und kann dieser Europarat? Und zweitens: Was ist mit dem Begriff „Konversionspraktik“ (besser bekannt als: „Konversionstherapien“) gemeint?

Der Europarat ist, anders als sein Name vermuten lässt, kein Organ der EU – allerdings spielt man sich gegenseitig die Bälle zu. Er sitzt in Straßburg und wurde 1949 gegründet, um „den engen Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern“ voranzutreiben und sich der Sicherung von Menschenrechten zu widmen2 Er hat keine gesetzgebende Kompetenz, sondern gibt lediglich „Empfehlungen“ ab. Das klingt auf den ersten Blick nach einem zahnlosen Tiger, aber dieser Eindruck täuscht: Er schuf die 1950 unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und gründete 1959 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Richter er auch wählt. Dessen Urteile wiederum sind bindend.3 Eine Resolution des Europarates ist daher alles andere als der berühmte Sack der Reis, der (hier nicht in China, sondern in Straßburg) umfällt. Man sollte genau hinschauen, was da jeweils entschieden wurde, denn es hat beste Chancen, über kurz oder lang auch bei uns aufzutauchen.

Was also sind diese „Konversionspraktiken“, über die das Gremium vor zehn Tagen entschieden hat? Wie in unseren Gesellschaften spätestens seit der Jahrtausendwende so häufig, geht es dabei um Fragen sexueller Vorlieben oder von „Geschlechtsidentitäten“. Als, so der gängigere Ausdruck, „Konversionstherapien“ werden psychotherapeutische Methoden oder Praktiken bezeichnet, die darauf abzielen, homosexuellen Menschen ihre Neigungen abzutrainieren. Da Homosexualität keine psychische Störung darstellt, werden diese in vielen Ländern abgelehnt und sind vielfach gesetzlich verboten oder werden indirekt blockiert. In Deutschland sind sie seit 2020 ohnehin verboten („Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“), ebenso wie in insgesamt 8 Mitgliedsstaaten (außer Deutschland Malta, Portugal, Spanien, Frankreich, Zypern, Griechenland und Belgien).

Wo also liegt das Problem? Und warum habe ich eingangs geschrieben, der Europarat segle „unter falscher Flagge“? Zunächst reagiert die Resolution auf eine „Europäische Bürgerinitiative“, die gegen Ende letzten Jahres für gültig befunden wurde.4 Diese Initiative erweitert allerdings still und leise die Gruppe der zu schützenden Personen und verändert den Begriffsumfang: „Das Ziel unserer Initiative besteht darin, die Kommission aufzufordern, ein rechtsverbindliches Verbot der auf LGBTQ+Bürger*innen ausgerichteten Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union vorzuschlagen“, heißt es dort. Es geht also nicht mehr um homosexuelle Menschen, sondern – Nachtigall, ick höre dir trapsen“ – um sogenannte Transpersonen. „Das Verbot sollte insbesondere Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene vor Konversionsmaßnahmen schützen […] Eine etwaige Einwilligung der betreffenden Person sollte in Bezug auf das Verbot von Konversionsmaßnahmen als unerheblich angesehen werden, da eine Einwilligung in diesem Zusammenhang sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen als fragwürdig anzusehen ist. Werden Konversionsmaßnahmen von Angehörigen der Gesundheitsberufe angeboten oder durchgeführt, an Minderjährigen oder schutzbedürftigen Erwachsenen vorgenommen oder in irgendeiner Form vergütet, so muss dies als erschwerender Umstand gewertet werden und schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, wie den Entzug von Lizenzen […] Zur Gewährleistung des Wohlergehens und des Schutzes von betroffenen Minderjährigen sollte genau geprüft werden, ob der elterlichen Verantwortung und dem Sorgerecht Genüge getan wird.“ (ebenda, Hervorhebung von mir).

Die Stoßrichtung ist klar: Sowohl Eltern als auch Therapeuten, die ihre Kinder vor operativem „Geschlechtswechsel“, also im schlimmsten Fall Verstümmelung und lebenslanger Medikation, schützen wollen, sollen kontrolliert, schikaniert und kriminalisiert werden. Im Visier stehen Kinderschutz, die Rechte der Eltern sowie Meinungs- und Redefreiheit. Therapeuten und Ärzte, die nicht bereit sind, das neue Geschlecht eines Jugendlichen oder gar eines Kindes, fraglos anzuerkennen, riskieren Strafmaßnahmen und die Vernichtung ihrer Existenz durch Lizenzverzug etc. Das läuft auf eine endgültige Erzwingung des von der LGBTQ+-Lobby vertretenen Geschlechterbildes hinaus. Besonders verräterisch: Heterosexuell orientierte Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche, haben natürlich kein Recht auf Schutz vor „Konversionsbemühungen“ der Trans-Lobby, im Gegenteil, die Resolution läuft auf eine vollkommene Auslieferung dieser jungen Menschen an jeden beliebigen LGBTQ+-Aktivisten hinaus.5

5 https://www.youtube.com/watch?v=FemPLe1xdRQ Eine Übersicht bietet z.B. der österreichische Journalist Andreas Wailzer in diesem YouTube-Video.