
Ende Januar lud der Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband Landtagsabgeordnete ein, über eine Änderung des Kulturraumgesetzes zu diskutieren. Kulturraumgesetz, ein sperriger Begriffe mit leicht vernebelnder Wirkung. Denn ja, es geht um die Zukunft öffentlicher Bibliotheken, aber es geht auch um Umverteilung.
Öffentliche Bibliotheken werden aus kommunalen Mitteln finanziert, ergänzt durch projektbezogene Unterstützung von Bund und Land. So ist der Status quo. Angesichts der angespannten Haushaltslage in Städten und Gemeinden versuchen Bibliotheken offenbar, sich aus der kommunalen Dauerkrise zu retten. Der greifbare Rettungsring heißt „Kulturraumgesetz“ – also jene staatlichen Mittel, die in Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen fließen.
Einem Strukturproblem wird versucht, mit einem ungeeigneten Fördersystem zu begegnen, was am Ende alle gegeneinander ausspielen könnte. Eine überwiegend projektbezogene Kulturraumförderung ist fachlich schlicht der falsche Topf und kaschiert lediglich ein Finanzierungsproblem, statt es zu lösen.
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen, keine Kulturprojekte. Umverteilung bei gleichzeitiger Beibehaltung kommunaler Trägerschaft und struktureller Absicherung über den Freistaat klingt eher nach Selbstzweck und bedingungslosem Bestandsrecht als nach wirklichem Bedarf vor Ort. Da hilft auch keine Umdeutung der Bibliothek zum Ort der Begegnung gegen die Einsamkeit mit Häkel- und Strickkursen.
Vielmehr muss die Frage gestellt werden, was uns als Gesellschaft öffentliche Bibliotheken wert sind und welchen Beitrag sie tatsächlich zum Allgemeinwissen leisten, etwa in Nebenbibliotheken von Krankenhäusern, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen. Fachbibliotheken sind von dieser Debatte nicht betroffen.
Es ist gut, dass eine Diskussion darüber angestoßen wird. Sie muss jedoch mit den Gemeinden und mit den Bürgern ergebnisoffen geführt werden – und nicht an ihnen vorbei.