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Eigenmächtige Geschlechtsumwandlungen für 14-Jährige?

kinderrechte martina jost afd

Die sich anbahnende Ampel-Koalition im Bund hat sich in ihrem Sondierungspapier auf Kinderrechte im Grundgesetz verständigt. Darüber hinaus ist von einer Anpassung des Transsexuellengesetzes die Rede. Wohin das führen könnte, zeigt heute die „Welt“ auf, indem sie titelt: „Wenn 14-Jährige ihr Geschlecht selbst bestimmen dürfen“.

In dem Artikel wird davor gewarnt, Kindern Geschlechtsumwandlungen „ohne Zustimmung der Eltern“ und über die Köpfe der Ärzte hinweg zu erlauben. Denn: „Die Entscheidung über die Sinnhaftigkeit medizinischer Interventionen obliegt immer noch dem Arzt“, so der Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte. Die Ampel-Koalition will dagegen einen Rechtsanspruch auf bestimmte Behandlungen einführen.

Eltern müssen Mitspracherecht haben

„Ich sehe diese grotesken Reform-Ideen zur Durchsetzung der Gender-Ideologie mit großer Sorge. 14-jährige Mädchen und Jungen befinden sich in einer Findungsphase. Da passiert es schnell, aus einer flüchtigen Laune heraus etwas zu wollen, was man später schwer bereut. Die Eltern müssen deshalb weiterhin ein Mitspracherecht haben, wenn es um eine so weitreichende Entscheidung wie eine Geschlechtsänderung geht“, betont Martina Jost, gesellschaftspolitische Sprecherin der sächsischen AfD-Fraktion.

Im Frühjahr 2021 hatte unsere Fraktion im Plenum den Antrag gestellt, Kindersonderrechte im Grundgesetz zurückzuweisen (Drs. 7/5785). Er wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Jost dazu: „Die gefährlichen Wünsche der Gender-Ideologen über eigenmächtige Geschlechtsänderungen von Kindern haben nur deshalb eine Chance auf Verwirklichung, weil sich die CDU feige wegduckt, wenn es ans Eingemachte geht. Dabei hätte Sachsen mit seiner bürgerlichen Mehrheit sehr wohl ein deutliches Signal für den Schutz der Familien nach Berlin senden können.“