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Neues Integrations-Gesetz dient Finanzierung linker Vereine

martina jost integrationsgesetz Gesetz für Chancengerechtigkeit und zur Verbesserung der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen

Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) hat am 6. Mai 2021 den Startschuss für das im Koalitionsvertrag vereinbarte „Integrations- und Teilhabegesetz“ gegeben. Dazu erklärt Martina Jost, Sprecherin der AfD-Fraktion für Gesellschaftspolitik und Migration:

„Ich befürchte, dass dieses geplante Integrationsgesetz vor allem der Finanzierung bestimmter Vereine und Verbände dient. Letztendlich handelt es sich bei dem Gesetz ja um kalten Kaffee. Linke und Grüne haben in den zurückliegenden Jahren bereits erfolglos versucht, ein solches Gesetz im Landtag durchzusetzen.

Migrantenquote droht

Durch die Regierungsbeteiligung der Grünen scheint es nun mit Verspätung Realität zu werden, weil sich die CDU abermals die Agenda diktieren lässt. So könnte es bald zahlreiche hauptamtliche Migrationsbeauftragte geben, deren gutdotierte Posten enorme Kosten verursachen würden. Das lehnen wir entschieden ab. Integrationsverbände erhalten bereits heute mehr als genug Geld.

Sehr fragwürdig ist zudem, was in den Integrationsgesetzen anderer Bundesländer steht und nun für Sachsen kopiert werden könnte. Nordrhein-Westfalen schreibt in seinem Gesetz die interkulturelle Öffnung der Verwaltung vor. Das läuft auf eine Migrantenquote für den öffentlichen Dienst hinaus.

Zur Integration ist das der falsche Ansatz. Integration ist in erster Linie Aufgabe der Migranten selbst, die den Willen und die Bereitschaft zur Anpassung mitbringen müssen.“

Anmerkung: Bereits im November 2019 hat sich Frau Jost zu dem brisanten Gesetzesvorhaben hier geäußert.