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Asylheime und -unterkünfte: Sachbeschädigung oft unbestraft

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Die Antwort auf meine aktuelle Kleine Anfrage „Sachbeschädigungen in Flüchtlingsunterkünften in der Stadt Dresden vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2022“ hat es in sich: Daraus geht hervor, dass Sachbeschädigungen und Brandstiftungen in einer erdrückenden Mehrheit der Fälle unbestraft blieben!

Wie die Staatsregierung berichtet, kam es vom 1. März 2021 bis 28. Februar 2022 zu zwei Brandstiftungen und 14 Sachbeschädigungen in Dresdner Asylheimen bzw. Flüchtlingsunterkünften. Lediglich in einem Fall von Sachbeschädigung liegt ein Strafbefehl in Form einer Geldstrafe vor, ein anderer Fall ist gerichtsanhängig. In zwölf Fällen wurde das Verfahren dagegen eingestellt, da aus Sicht der Behörden offenbar keine ausreichende Relevanz vorlag oder der Täter unbekannt war!

13 Tatverdächtige ermittelt

Das ist mindestens fragwürdig. In 13 der 16 Fälle konnten zudem laut Auskunft der Staatsregierung sogar Tatverdächtige ermittelt werden. Bei vier von ihnen handelt es sich um Tunesier, bei fünf anderen um Staatsbürger der Russischen Föderation. Aus Afghanistan, Georgien, Libyen und Marokko kommt beispielsweise jeweils ein Tatverdächtiger.

Masseneinwanderung beenden

Straftäter aus aller Welt können in Dresden weitestgehend konsequenzlos Eigentum zerstören. Für die Folgen von Sachbeschädigungen und Brandstiftungen darf dagegen selbstverständlich der Steuerzahler aufkommen. Doch dabei handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs. Die Einladungspolitik für Kriminelle aus aller Welt muss endlich ein Ende finden! Dafür steht allein die AfD ein!

Hier könnt ihr die Antwort auf meine Anfrage einsehen: https://bit.ly/3vFKy0L

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