Das von der Bundesregierung nun durchgepeitschte „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“ hebelt die demokratische Mitbestimmung der Parlamente aus. Die Grundrechte der Deutschen werden zudem weiter massiv eingeschränkt!
Dieses in der Kurzform zynisch „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannte Vorhaben der Bundesregierung hat es laut dem Rechtsanwalt Hasso Suliak in sich. „Untersagt werden darf laut der neuen Vorschrift eine ganze Menge: Sport- und Kulturveranstaltungen, Übernachtungen, Alkoholkonsum, Gastronomiebetrieb oder Gottesdienste. Ausgangsbeschränkungen dürfen für den öffentlichen wie den privaten Raum angeordnet werden, darüber hinaus Abstandsgebote und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.“
Länder werden übergangen
Am Mittwoch soll auch im Bundesrat über das im Eilverfahren eingebrachte Gesetz, das in den Landesparlamenten entgegen demokratischer Gepflogenheiten nicht diskutiert wurde, entschieden werden. Die AfD hat deshalb unter anderem in Sachsen ein Sonderplenum vor der entscheidenden Bundesratssitzung am 18. November gefordert. Aus uns unverständlichen Gründen wurde dieses Sonderplenum auf den 19. November, also einen Tag nach der Bundesratssitzung gelegt. Die demokratische Debatte und Mitbestimmung durch Landesparlamente wird wieder einmal ausgehebelt! Wir werden trotzdem nicht nachlassen.
Ein Video von der Pressekonferenz der AfD-Fraktion zum Thema findet ihr hier. Außerdem möchte ich auf diese Petition zum Thema hinweisen.