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Ist Beatrix von Storch „menschenverachtend“?

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Es klingt so nett und freundlich: Jeder kann sein Geschlecht selbst wählen. Das können doch nur schlechte Menschen ablehnen, die anderen ihre Freiheit rauben wollen. Oder etwa nicht?!

Die Probleme, die aus einem Selbstbestimmungsgesetz entstehen, wie die Ampel es durchsetzen will, sind vielfältig. Vorweg ist es sehr wichtig, eine grundlegende Unterscheidung richtig zu verstehen: „Intersexualität“ und „Transsexualität“ sind zwei himmelweit verschiedene Sachverhalte, die in der Debatte immer wieder durcheinandergeworfen werden.

Unterschied zwischen Intersexualität und Transsexualität

Unter dem ersten Begriff (früher sprach man vereinfachend von „Zwittern“ oder „Hermaphroditen“) bündelt die Medizin heute eine ganze Reihe sehr unterschiedlicher und sehr seltener Krankheitsbilder. Man geht von 0,2 % der Bevölkerung oder noch kleineren Zahlen aus. Diese Menschen benötigen medizinische und psychologische Unterstützung, die die Gesellschaft selbstverständlich für sie bereitstellen muss.

Der zweite Begriff, Transsexualität, geht von der subjektiven Wahrnehmung der Person aus: eine Frau fühlt sich als Mann, ein Mann fühlt sich als Frau – oder erklärt, sich so zu fühlen, denn das kann letztlich nicht objektiv festgestellt werden. Ob die transsexuelle Person nun hormonbehandelt und „umoperiert“ ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. (Ist sie das nicht, handelt es sich um Personen, die man früher als Transvestiten bezeichnete.)

Entscheiden Vorteile über das Geschlecht?

Ein Beispiel, das gerade sehr viel Wirbel verursacht hat, ist der „Fall“ des Bundestagsabgeordneten Markus Ganserer, der unter dem Namen Tessa in Kleid und Perücke in den Bundestag einzog. An sich kein Problem, nur nutzte er dafür die Frauenquote, die sich die Grünen intern verordnet haben – trotz des überall beschworenen „Patriarchats“ ist es im Augenblick in Karrieresituationen deutlich vorteilhafter, sich zur Frau zu erklären. Als Mann war Herrn Ganserer der Einzug in den Bundestag nämlich nicht gelungen.

Und hier liegt das erste Problem der Selbstbestimmung: Sie verführt manche Menschen dazu, sich dem Geschlecht zuzuordnen, von dem sie sich mehr Vorteile versprechen. Und da Geschlecht eben mehr ist als ein „soziales Konstrukt“, hat das gravierende Konsequenzen.

Erschreckende Bilanz

Beatrix von Storch hat das sehr überzeugend erklärt: Jeder kann sich fühlen, wie er will, und sich gerne kleiden, wie er möchte – das halten wir als AfD für eine Privatangelegenheit, in die sich niemand einzumischen hat. Aber die Gesellschaft darf nicht gezwungen werden, einen biologischen Mann als Frau anzuerkennen. „Niederträchtig“ und „menschenverachtend“, wie Britta Haßelmann, die Vorsitzende der grünen Bundetagsfraktion, fabulierte, ist daran gar nichts. Im Gegenteil:

Im Falle von Männern, die sich zur Frau erklären, ohne eine hormonelle und operative Geschlechtsangleichung vorzunehmen, sind die Konsequenzen frauenfeindlich und im Einzelfall sogar gefährlich für Frauen. Den frauenfeindlichen Aspekt kann man am Fall Ganserer sofort erkennen. Es bleibt aber nicht bei Männern, die auf der Frauenquote reiten. Kommt das Selbstbestimmungsgesetz, besteht die Gefahr, dass straffällige Männer, die plötzlich ihre „Weiblichkeit“ entdecken, im Frauengefängnis landen. Wohl die Mehrheit transsexueller Männer hat keine geschlechtsangleichende Operation absolviert und die Konsequenzen kann man sich ausmalen. In Großbritannien gibt es solche Fälle bereits, und die Bilanz ist erschreckend.

Dazu mehr im nächsten Beitrag, damit Sie sich ein Bild davon machen können, was mit dem Selbstbestimmungsgesetz auf Frauen zukommen könnte:

Teil 1 Männer im Frauengefängnis
Teil 2 Männer im Frauensport
Teil 3 Mastektomie bei Zwölfjährigen: Mädchen unter Männlichkeitsdruck

Hier ein lesenswerter Artikel aus dem „Cicero“ zum Thema!