Am 5. April durfte die zwölfjährige Ella bei den Tagesthemen „ihre Meinung“ zum Besten geben: Kinderrechte seien „richtig und wichtig“, wieso „scheinen das manche nicht ganz verstanden zu haben. Ich frage mich nur: Was gibt es da nicht zu verstehen?“ Und: „Wenn ihr Fragen, habt, fragt doch uns Kinder!“ Vielleicht besser nicht, denn ganz so simpel, wie die Sechstklässlerin es einem Millionenpublikum schmackhaft machen soll, verhält es sich nämlich nicht.
Aber der Reihe nach: Was sollen spezielle Kinderrechte sein, und in welchem Zusammenhang stand Ellas Werbeauftritt in den Tagesthemen? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) schreibt dazu: „Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich (…) Kinder sind Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Aus dem Verfassungstext geht das bislang aber nicht explizit hervor.“
Das muss es allerdings auch nicht, denn Kinder sind bereits Grundrechtsträger, eine „verfassungsrechtliche Schutzlücke“ gibt es nicht. Darüber hinaus gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland seit 1992.
Mehr Macht für den Staat
Diese Erfüllung dieser Forderung bringt Kindern also nichts, was sie nicht schon haben. Warum wird sie also mit solcher Vehemenz und Hartnäckigkeit erhoben?
Im Wesentlichen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder, es geht nur um die Schaffung eines Prestigeprojektes, das die Ampel und alle „linksliberalen“ Kräfte gut dastehen lassen soll, ohne wirklich etwas zu bewirken – dann wäre die Einführung von Kinderrechten bloß überflüssig. Oder aber Elternrechte werden beschnitten, um dem Staat mehr Macht einzuräumen…
Schon 2018 konstatierte Birgit Kelle: „Mit ‚Kinderrechten‘ wäre über Nacht das Erziehungs- und Vertretungsrecht der Eltern infrage gestellt. Nicht mehr die Eltern allein, sondern Vater Staat selbst schwänge sich damit als Vertreter von Kindern auf, die er weder gezeugt noch geboren hat, aber auch im Zweifel gegen die Ansichten der Eltern vertreten würde. (…)“
Aber, aber werden Sie sagen, wer würde denn böse Absichten unterstellen? Sicher nur ein Ausdruck von etwas übertriebener Fürsorge?
Privatbereich der Familie angegriffen
Allerdings wird daran schon seit geraumer Zeit gezielt gewerkelt: 2002 geriet der heutige SPD-Kanzler Olaf Scholz mit den immerhin ehrlichen Sätzen „Die Regierung will mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung eine ‚kulturelle Revolution‘ erreichen. Wir wollen die Lufthoheit über unseren Kinderbetten erobern!“ in die Schlagzeilen. Das scheint allerdings mittlerweile in Vergessenheit geraten zu sein…
Das sollte es aber nicht. Der Begriff „Kinderrechte“ ist ein Euphemismus. Er gehört in eine Reihe mit der propagierten Bargeldabschaffung, die die Kontrolle über Ihr Kaufverhalten ermöglichen soll, und mit der (vorläufig!) abgewendeten Impfpflicht, die die Kontrolle über Ihren Körper besiegelt – Zwangsimpfungen bräuchte Vater Staat dann nur als „Recht“ von Kindern auf Gesundheitsschutz zu deklarieren. Die sogenannten „Kinderrechte“ ermöglichen, wenn sie in Kraft treten, einen weiteren Einbruch in den Privatbereich der Familie und die Entfremdung der Kinder von den Eltern. Über die Manipulation derjenigen, die für Manipulation am anfälligsten sind, nämlich eben Kinder, soll die „kulturelle Revolution“ endlich ganz durchgesetzt werden.
„Gemeinwohldemokratie“ als Ziel
Zurecht resümiert Kelle: „Machen wir es kurz: ‚Kinderrechte in der Verfassung‘ hat den alleinigen Sinn, dem Staat ein Zugriffsrecht auf die Kinder zu sichern.“ Der Publizist und Schriftsteller Klaus-Rüdiger Mai unterstreicht: „Es geht im Klartext unter dem Deckmantel von ‚Kinderrechten‘ darum, systemwidrig ein Sondergrundrecht zu schaffen. (…) Die Schaffung von Sondergrundrechten gehört zur Strategie der Rotgrünen für den angestrebten Systemwechsel von der pluralistischen, repräsentativen Demokratie zur gelenkten Gemeinwohldemokratie, die sich nicht am Mehrheitswillen der Bürger, sondern an dem, was für die Bürger als gut dekretiert wird, orientiert.“
Und wer wird dann wohl darüber entscheiden, was für die Bürger und ihre Kinder „gut“ ist? Dreimal dürfen Sie raten! Mehr dazu hier im zweiten Teil…