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Kinderrechte – hübsche Verpackung, giftiger Kern. Teil II

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Der diesjährige Tag des Grundgesetzes am 23. Mai wurde zu Propaganda auf breiter Front für Kinderrechte genutzt. So verkündete das Bundesministerium für Familien-, Senioren-, Frauen- & Jugend soeben ganz salopp, dass das Grundgesetz „ein paar Updates“ (!) benötige und mit den Kinderrechten auch gleich ein Wahlrecht ab 16 eingeführt werden solle.

Kinderrechte sind, wie hier in Teil 1 schon dargestellt, ein wesentliches Element eines ganzen Programms, das die Handlungsspielräume der Bürger drastisch verkleinern und vor allem die Familie schwächen soll. Diese bildete nämlich bislang einen garantierten Schutzraum, in dem der staatlichen Einmischung Grenzen gesetzt waren. Potentiell totalitären Bestrebungen steht sie dadurch im Wege. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das demnächst beschlossen werden soll, werden Eltern gegen ihre heranwachsenden Kinder ausgespielt und die Einführung von Kinderrechten verfolgt denselben Zweck.

Ideologische Indoktrination

Franziska Giffey (SPD) etwa schrieb in ihrer Zeit als Familienministerin ein Vorwort zu einer Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung, die Erzieherinnen eine „Handreichung“ bieten will, um politisch unerwünschte Haltungen der Eltern aufzuspüren und die Verbreitung angeblich „rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer“ (S. 6) Inhalte zu unterbinden. Nun liegt das Problem natürlich nicht darin, dass solche negativen Ideologien nicht verbreitet werden sollen, sondern darin, dass alles, was dem herrschenden Mainstream nicht passt, mit solchen Etiketten versehen wird. Denn die sind beliebig erweiterbar – auch „antifeministisch“ dürfen die Eltern keinesfalls sein – und je nach Interesse interpretierbar. So beschweren sich die Verfasser, dass gegenüber einer demokratischen Partei, der Alternative für Deutschland, „eine selbstverständliche Abgrenzung“ „nicht vorhanden“ sei (S. 6). Politiker der AfD sollten vom „Bundesweiten Vorlesetag“ ausgeschlossen werden…

Das Beispiel zeigt, was es bedeuten würde, wenn sog. „Kinderrechte“ in Kraft treten. De Facto linksradikale Aktivisten, die die Programme in Kindergärten, Kitas und Schulen bestimmen möchten, bekämen die Möglichkeit, Kinder gegen ihre Eltern auszuspielen und gegebenenfalls zu erreichen, dass sie ihnen weggenommen würden. Das ist also die Klientel, die damit im schlimmsten Fall die Möglichkeit bekommt, sich an die Stelle der Eltern zu setzen.

GRÜNE wiesen den Weg

In einem leider wegweisenden Antrag der Grünen-Fraktion im Bundestag vom 3.6.2019 heißt es: „Bei alledem ist die wachsende Fähigkeit des Kindes zur Selbstbestimmung und damit die Pflicht des Staates, der Eltern und privater Dritter zur Beteiligung des Kindes in allen es betreffenden Angelegenheiten entsprechend Alter und Reife zu beachten (…) Die wachsende Selbstbestimmungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen ist insbesondere für die Ausübung ihrer Grundrechte von Bedeutung. Das Elternrecht tritt insoweit zurück.“ Wer stattdessen die Wahrnehmung der Kinder-Grundrechte übernehmen darf, erscheint offensichtlich: Ideologisch vereinnahmende Bildungsträger, die die Kleinsten unserer Gesellschaft im Sinne einer links-grünen Ideologie formen wollen.

Wer das für nicht weiter beunruhigend hält, sollte sich zunächst vor Augen führen, dass auch bereits unter der jetzigen Rechtslage, die durch die Einführung von Kinderrechten massiv zu Lasten der Eltern verschlechtert würde, schon Fälle von willkürlichem Kindesentzug durch das Jugendamt vorkommen. Und diese stellen offenbar keine Ausnahmen dar. „Bei noch nicht einmal 20 % (!) der Inobhutnahmen durch die Jugendämter liegt auch nur der Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch vor. Stattdessen werden in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle die Kinder aus den Familien gerissen, weil nach Meinung der Jugendämter die Eltern überfordert oder nicht erziehungsgeeignet sind. Mit der Kaugummiformulierung „Kindeswohlgefährdung“ lässt sich nämlich alles und jedes begründen“, heißt es in einem juristischen Fachforum.

Polen bietet Asyl

Besonders aufmerksam sollten Unbesorgte sich aber die Lage in den skandinavischen Ländern anschauen, in denen die Sozialbehörden bereits über eine beängstigend weitreichende Macht verfügen. Fälle von Kindesentzug oder anderem eigenmächtigen Handeln machen hier immer wieder Schlagzeilen. So wurden 2019 die drei Töchter einer christlichen russischen Familie gegen deren Willen bei Muslimen untergebracht, worauf der Vater mit den Kindern nach Polen flüchtete und dort auch Asyl erhielt. Es handelt sich offensichtlich um einen Versuch, die Kinder ihrem europäischen kulturellen Hintergrund zu entfremden und der multikulturellen Ideologie des schwedischen Staates anzupassen. Wellen bis hin zu einer Staatsaffäre schlug auch die dramatische Geschichte einer Norwegerin, die ebenfalls nach Polen flüchtete, weil „Barnevernet“, der norwegische Kinderschutzdienst, der immer wieder in die Kritik gerät, ihr unter verschiedenen Vorwänden ihre Tochter nehmen wollte. Die Polen machten auch hier eine Ausnahme von ihrer strengen Asylpolitik und nahmen nach Prüfung aller Fakten Mutter und Kind auf: Norwegen habe ihre Menschenrechte verletzt

Natürlich kommt dem Staat ein Wächteramt zu, um Kinder vor Gefahren und Übergriffen zu schützen. Und ja, auch Eltern machen Fehler. Was spricht aber dafür, dass Behörden keine machen würden? Natürlich nichts, die Frage ist rhetorisch. Im Gegenteil spricht alles dagegen, dass ein durchideologisierter und notwendigerweise gefühlloser Verwaltungsapparat Kindern besser gerecht werden könnte als die eigenen Eltern.

Kinder brauchen die Führung liebender und verantwortungsvoller Erwachsener, um sich entwickeln zu können. Das sind immer noch am ehesten die Eltern. Wo diese nachweislich versagen, hat der Staat längst alle Möglichkeiten einzugreifen. Wer für noch weitergehende Eingriffsmöglichkeiten eintritt, hat nicht das Kindeswohl vor Augen, sondern einzig den staatlichen Machtgewinn.