60 ausreisepflichtige Asylbewerber dürfen nun doch in Sachsen bleiben. Das entschied aktuell die sächsische Härtefallkommission.
Martina Jost, migrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, erklärt:
„Die AfD sieht diese Entscheidung kritisch. Hier werden illegale Einwanderer nachträglich legalisiert – der Rechtsstaat wird praktisch ausgehebelt. Asylbewerber haben jederzeit das Recht, gegen ihren abgelehnten Asylantrag vor Gericht zu klagen. Dafür bezahlt ihnen der Steuerzahler sogar einen Anwalt.
Martina Jost: Kommission nicht demokratisch gewählt
Zudem sind die Mitglieder der Härtefallkommission nicht demokratisch gewählt. Hier sind auch Kirchen-Funktionäre und der Flüchtlingsrat vertreten, die Lobbyisten einer umfassenden Einwanderung sind. Um dies zu realisieren, wollen sie jedoch nicht etwa die Einwanderer aus ihrer eigenen Tasche finanzieren, sondern bitten alle Steuerzahler zur Kasse.
Nicht zuletzt behandelt die Kommission Fälle, bei denen es sich eindeutig um ausreisepflichtige Asylbewerber handelt. Als Argument für ihre Daseinsberechtigung in Sachsen wird lediglich vorgebracht, sie hätten sich inzwischen behaglich bei uns eingerichtet und wollen nicht mehr in ihre Heimat zurück. Es ist ein umfassendes Versagen der CDU-geführten Staatsregierung, Asylbewerber ohne Bleibeperspektive nicht zeitnah abzuschieben. Stattdessen bietet sie den Migranten sogar noch Wohnung und Bargeld an. Mittlerweile hat sich die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer auf über 14.000 summiert – mit enormen Kosten für unser Sozialsystem.“