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Asylbewerber zünden Unterkünfte oft selbst an

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Wenn Verfolgte gerettet und aufgenommen werden, sollte man meinen, sie zeigen sich ihrem Retter und Gastgeber gegenüber dankbar. Bei Asylbewerbern in Sachsen zeigt sich ein anderes Bild: So haben „Schutzsuchende“ in ihren Unterkünften allein in Dresden neunmal schwere Brandstiftung verübt und 27-mal Sachbeschädigung begangen. Das ergab eine Anfrage der AfD-Abgeordneten Martina Jost (7/5833).

Schwere Brandstiftung gilt als ein Verbrechen, das die Gefährdung von Leib und Leben für andere in Kauf nimmt und deshalb mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden muss. Umso mehr verwundert die lasche Reaktion der sächsischen Justiz: In fünf von den sieben bereits behandelten Fällen wurde das Verfahren wegen angeblicher Geringfügigkeit eingestellt oder weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Gibt es hier etwa einen Kulturbonus oder Strafrabatt für Asylbewerber?

Martina Jost: Keine Bevorteilung von Asylbewerbern!

„Bei Asylbewerbern muss mit der gleichen Härte geurteilt werden, wie bei Deutschen“, fordert Martina Jost. „Sonst ist das nicht nur eine Diskriminierung der Einheimischen, sondern die Migranten denken, sie können sich hier alles erlauben. Bereits in einer anderen AfD-Anfrage (7/5655) haben wir herausbekommen, dass nur für den Wachschutz von Asyl-Erstaufnahmeeinrichtungen im letzten Jahr in Sachsen 22 Millionen Euro ausgegeben wurden. Der Steuerzahler muss mittlerweile riesige Summen ausgeben, um die ‚Schutzsuchenden‘ vor sich selbst zu schützen.“