Die Aufnahme der sogenannten „Kinderrechte“ ins Grundgesetz ist vorerst gescheitert. CDU/CSU, Grüne und SPD konnten sich nicht auf eine gemeinsame Fassung einigen. Die notwendige Zweidrittelmehrheit im Bundestag fehlt damit – auch dank der kritischen Stimmen der AfD.
Damit wurde ein linksideologisches Kernprojekt, das im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CDU ausdrücklich vereinbart wurde, vorerst auf Eis gelegt. „Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird“, wehklagt nun SPD-Justizministerin Christine Lambrecht.
Antrag der AfD-Fraktion Sachsen
Doch was verbirgt sich hinter der wohlklingenden Forderung nach „Kinderrechten“? Ein Blick hinter die Fassade zeigt, dass bei dieser alten grünen Forderung weniger das Kindeswohl, sondern die linke „Lufthoheit über Kinderbetten“ (Kanzlerkandidat Olaf Scholz, SPD) im Mittelpunkt steht. So wird unter anderem von den LINKEN an die „eigenverantwortliche Persönlichkeit“ des Kindes appelliert. Es bleibt aber fragwürdig, wer diese „eigenverantwortliche Persönlichkeit“ definiert, wie ich in meiner Rede im Landtag vom März 2021 festgestellt habe.
In unserem Antrag vom 9.3.2021 gegen eine spezielle Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz (Drucksache 7/5785) heißt es dementsprechend: „Mit Aufnahme von speziellen Kinderrechten ins Grundgesetz entsteht die besondere Gefahr, dass der Staat sich in innerfamiliäre Angelegenheiten einmischt und die Rechte der Eltern erheblich einschränkt. Angebliche Interessen der Kinder würden den staatlichen Aufsichtsbehörden neue Zugriffsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse gegen die Eltern verschaffen.“ Heranwachsende könnten so – entgegen dem Elternwillen – gerichtlich unter Umständen eine Geschlechtsumwandlung durchsetzen!
Meine Rede im Landtag:
Das Grundgesetz schützt Kinder bereits
Das Grundgesetz schützt aber bereits die Rechte von Kindern vollumfänglich. Politik hat die richtigen Rahmenbedingungen für Kinder und Eltern zu schaffen. Statt sinnvolle Hilfe für Eltern zu leisten, sollen durch die Kinderrechte Heranwachsende kollektivistisch in die staatliche Obhut getrieben werden. Das erinnert mich in beklemmender Weise an die DDR!
„Vor allem die Grünen, aber auch die SPD haben erkennen lassen, dass sie in Wirklichkeit ein anderes Verhältnis von Eltern, Staat und Kindern anstreben“, erklärte der stellvertretende CDU/CSU-Vorsitzende Thorsten Frei zur gescheiterten Aufnahme ins Grundgesetz. Damit hätten SPD und Grüne „den Bogen überspannt“. Hoffentlich erinnert sich die CDU/CSU an diese Feststellung, sollte es zu neuen Koalitionsverhandlungen mit den Grünen bzw. der SPD kommen.
Meine Rede zu Kinderrechten vom 24.03.2021: https://www.facebook.com/2209817855715991/videos/6147592051933270
Unser Antrag gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5785&dok_art=Drs&leg_per=7